Internetfallen
Was muss ich bei der Verwendung von Fotos aus dem Internet beachten?
Dazu Tamara Charkow: Vieles von dem, was im Internet technisch einfach funktioniert, ist rechtlich unzulässig. So etwa das Übernehmen fremder Fotografien auf die eigene Website, den Auftritt auf einer Plattform oder bei einem sozialen Medium. Verstöße können gravierende Folgen haben, mit denen oft nicht gerechnet wird. Plötzlich wird man von einem Rechtsanwalt oder einem Rechtsinhaber aufgefordert, eine Gesetzesverletzung zu unterlassen, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, Entgelt für die bisherige Nutzung der Fotografien und die Kosten des Rechtsanwalts (1.500 Euro sind keine Seltenheit) zu zahlen. In Summe können dadurch sehr hohe Beträge zustande kommen. Grundsätzlich gilt: Wenn die Vorwürfe des Rechtsanwalts zutreffen, gibt es in der Regel nur eines: „Lehrgeld zahlen“ und die Fehler auf der Website zu beheben. Auf jeden Fall sollten die Vorwürfe des Rechtsanwalts ebenso wie die üblicherweise verlangte Unterlassungserklärung genauestens gelesen werden. Nicht immer trifft nämlich alles zu, was behauptet wird, und nicht immer ist die Unterlassungserklärung korrekt formuliert.
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