

Wortklauberei um den BegriffEntsorgung
Den Kleintransporteuren flttern saftge Zahlungsauffrderungen ins Haus. Stein des Anstoßes ist der Terminus „Entsorgung“. Was dahinter steckt.
Sie sind gefragte Dienstleister, die rund 500 steirischen Kleintransporteure, die nicht nur Warensendungen an die Adressaten bringen, sondern auch Umzüge erledigen. Und genau bei diesem Thema kommen sie – so scheint es – den heimischen Entsorgungsbetrieben in die Quere. Weil sie im Zuge dieser Jobs auf Wunsch der Kunden auch unliebsamen Abfall, zum Beispiel kaputte Möbelstücke etc., abtransportieren und der fachgerechten Entsorgung zuführen.
Eine Zusatzdienstleistung, die die Unternehmer auf ihren Homepages auch unter dem Titel „Entsorgung“ bewerben. Und genau dieser Terminus stößt dem Schutzverband für Umweltkriminalität, dessen Vorstand sich zum Teil aus Vertretern großer Entsorgungsbetriebe rekrutiert, mehr als sauer auf. Sie unterstellen wettbewerbswidriges Verhalten, weil die Kleintransporteure unter dem Titel Entsorgung diese an sich anbieten würden, aber tatsächlich der Transport zum Entsorger gemeint ist.
800 Euro Strafe
Die Folge sind Unterlassungserklärungen mit 800-Euro-Zahlungsauffrderungen, die seit Sommer 2022 vielen Betrieben ins Haus flttern. Petra Bucher, Sprecherin der Kleintransporteure, kann den Angriffder Entsorgungsbetriebe nicht verstehen: „Alles spießt sich nur am Begrif Entsorgung, weil uns damit vorgeworfen wird, Abfall zu entsorgen. Aber das können wir doch gar nicht, wir kippen ihn auch nicht in die Natur, sondern führen ihn natürlich der ordnungsgemäßen Verwertung von heimischen Professionisten zu. An welche Betriebe wir den Abfall liefern, das entscheiden unsere Kunden, in deren Auftag wir transportieren.“ Bucher will jetzt wieder für Ruhe in der Branche sorgen und hat – tatkräftg unterstützt von der Fachgruppe Güterbeförderung der WKO Steiermark – das Aviso an alle Unternehmer ausgegeben, die Diktion in Aussendungen, in Werbebotschaftn und vor allem auf Homepages zu ändern: „Wir werden nicht mehr Entsorgung anbieten, sondern den Transport zum Entsorger laut Kundenwunsch.“ Auf den 800 Euro Strafe bleiben die Unternehmer sitzen. Bucher rät auch allen, die noch nicht in die Tasche gegriffen haben, die Zahlung zu leisten, „weil sonst ein langer und kostenintensiver Rechtsstreit droht. Und wir haben zur Zeit wirklich andere Sorgen.“ Zum Schluss macht Bucher noch darauf aufmerksam, dass dann, wenn Entrümpelung angeboten wird, 30 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes nicht überschritten werden dürfen, um laut Gewerbeordnung noch als Nebenrecht zu gelten.
