
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
Wie hoch ist der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag im Jahr 2023?
Dazu Klemens Waltl: Der Dienstgeberzuschlag (DZ) sinkt 2023 in der Steiermark um 0,01 Prozentpunkte von 0,37 Prozent auf 0,36 Prozent. In allen anderen Bundesländern bleibt er unverändert. Der DZ-Satz setzt sich aus einem für alle Bundesländer gültigen Bundeskammeranteil von 0,14 Prozent und einem von jeder Landeskammer festgesetzten Anteil zusammen, weshalb sich für jedes Bundesland verschiedene DZ-Sätze ergeben. Anbei die Sätze für das Kalenderjahr 2023 (Landeskammeranteil inklusive Bundeskammeranteil).
Burgenland 0,42%
Kärnten 0,39%
Niederösterreich 0,38%
Oberösterreich 0,34%
Salzburg 0,39%
Steiermark 0,36%
Tirol 0,41%
Vorarlberg 0,37%
Wien 0,38%
Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) ist von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen, die jeweils in einem Kalendermonat gewährt werden; dabei ist es gleichgültig, ob diese Arbeitslöhne beim Empfänger der Lohnsteuer unterliegen oder nicht.

WEITERE INFOS
Klemens Waltl
WKO-Rechtsservice
Tel. 0316/601-601