
Datenschutz und grenzenloser Verkehr
Viele Unternehmer, die international tätig sind, fragen, warum Standardvertragsklauseln bis 27. Dezember aktualisiert werden müssen.
Dazu Tamara Charkow: Die Vereinbarung von Standarddatenschutzklauseln ist – neben beispielsweise Angemessenheitsbeschlüssen oder Binding Corporate Rules – nur eine von mehreren möglichen Grundlagen für eine zulässige Datenübermittlung an ein Drittland bzw. eine internationale Organisation.
Mit Durchführungsbeschluss hat die EU im Juni 2021 „neue“ Standarddatenschutzklauseln erlassen und die bisher veröffentlichten aufgehoben. Die vorgesehene Übergangsfrist, in der die alten Vorschriften nach wie vor herangezogen werden können, endet allerdings am 27. Dezember, ab 28. Dezember 2022 sind daher die neuen Standarddatenschutzklauseln verpflichtend zu verwenden. Unternehmen sollten daher ihren internationalen Datenverkehr überprüfen und gegebenenfalls mit ihren Vertragspartnern die Vereinbarung aktualisieren. Bei Datenübermittlung in unsichere Drittländer auf Grundlage der neuen Klauseln ist darüber hinaus eine Risikoeinschätzung nötig.
