
Urlaub und Krankheit
Was ist, wenn Mitarbeiter im Urlaub krank werden?
Dazu Ute Gritsch: Erkrankt oder verunglückt ein Mitarbeiter während seines Urlaubs, unterbricht die Krankheit diesen nur dann, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage (nicht Arbeitstage!) gedauert hat. Die auf Werktage fallenden Tage der Erkrankung werden sohin nicht auf das Urlaubs ausmaß angerechnet. Die Krankheit unterbricht den Urlaub dann nicht, wenn der Mitarbeiter (ausgenommen Lehrlinge) die Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Erkrankung im Urlaub ist nach dreitägiger Krankheitsdauer dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Bei Dienstantritt ist ein ärztliches Attest oder eine Bestätigung des zuständigen Krankenversicherungsträgers über Beginn, Dauer und Ursache (nicht die Diagnose) der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen, sonst gelten die Krankheitstage weiterhin als Urlaubstage. Die Unterbrechung des Urlaubs durch die Erkrankung führt zu keiner Verlängerung des vereinbarten Urlaubszeitraumes. Der Mitarbeiter hat vielmehr seinen Dienst entsprechend der ursprünglich getroffenen Vereinbarung anzutreten. Der Verbrauch des durch die Erkrankung entstandenen Resturlaubs muss mit dem Arbeitgeber erneut vereinbart werden.
