
Krank im Urlaub
Mein Mitarbeiter hat sich im Urlaub krankgemeldet. Was tun?
Dazu Kirsten Fichtner-Koele: Erkrankt oder verunglückt ein Arbeitnehmer während des Urlaubes, ohne vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt zu haben, dann wird diese Arbeitsunfähigkeit unter folgenden Voraussetzungen nicht auf das Urlaubsausmaß angerechnet: Dauert der Krankenstand mehr als drei Kalendertage und verständigt der Arbeitnehmer nach drei Tagen den Arbeitgeber und legt nach Wiederantritt der Arbeit eine ärztliche Krankenstandsbestätigung (inkl. Bestätigung über die Zulassung des Arztes im Ausland) unaufgefordert vor, dann gelten die während des Urlaubes liegenden Krankenstandstage nicht als Urlaubstage. Diese Unterbrechung kommt aber nicht zum Tragen, wenn der Arbeitnehmer einer dem Erholungszweck widersprechenden Erwerbstätigkeit nachgeht und der Krankenstand mit dieser in ursächlichem Zusammenhang steht, wobei Tätigkeiten ohne Entgelt nicht dazu zählen! Anders verhält es sich bei Krankheit während vereinbartem Zeitausgleich, hier bleibt es beim Verbrauch des Zeitausgleichs.
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Kirsten Fichtner-Koele
WKO-Rechtsservice
Tel. 0316/601-601