
Der Bestellbutton im Webshop
Das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) enthält eine sogenannte „Button“-Lösung für entgeltliche Verträge, welche im Webshop abgeschlossen werden. Diese Lösung sieht eine zusätzliche Informationspflicht bei Abschluss des Bestellvorganges einerseits und die Gestaltung des Bestellbuttons andererseits vor. Dazu der E-Commerce-Experte in der WKO Steiermark, Bernd Pitteroff: „Betroffen sind hier alle elektronisch geschlossenen Fernabsatzverträge, insbesondere in Webshops, aber auch Verträge, die über Internet-Plattformen, Apps, Spielkonsolen etc. geschlossen werden. Nicht betroffen sind hingegen Verträge, die nur durch individuelle Kommunikation zustande kommen – etwa per Telefon oder E-Mail.“
Das FAGG enthält eine Liste von vorvertraglichen Informationspflichten, auf welche der Unternehmer den Verbraucher, unmittelbar bevor dieser seine Bestellung tätigt, (nochmals) klar und in hervorgehobener Weise hinzuweisen hat. Diese Informationen, unter anderem wesentliche Merkmale der Waren und/oder Dienstleistungen, müssten unmittelbar vor der endgültigen Bestellung – Klick auf den „Bestell-Button“ – erteilt werden, so Pitteroff: „Das heißt, dass die Informationen am Ende des Bestellprozesses unmittelbar vor der endgültigen Bestätigung durch den Verbraucher erfolgen müssen.“
Wichtig: Die Informationen haben „klar und verständlich“ und „in hervorgehobener Weise“ zu erfolgen, „eine Verlinkung zu den Informationen reicht nicht aus“, mahnt der Experte zu größter Sorgsamkeit. „Der Unternehmer hat auch dafür zu sorgen, dass der Verbraucher bei der Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist.“ Infos dazu auf: wko.at/stmk/go-online