
Thema Finanzen
Ein Unternehmer fragt sich, wie er nach der Krise wieder positiv in die Zukunft blicken kann. Gibt es allgemeine Direktiven mit den wichtigsten Regeln?
Dazu Brigitta Fuchs: Die Infektionszahlen sind stark rückläufig – die Öffnungsschritte der Regierung werden im Dreiwochentakt weitreichender gesetzt. Für unzählige Unternehmer gibt es nach monatelangen Lockdowns wieder Hoffnung, wirtschaftlich in die Zukunft durchstarten zu können.
Aber Achtung: Seit 30. Juni werden die Stundungen der Beitragsrückstände seit 15. März 2020 in der Finanzverwaltung und in der Sozialversicherung fällig. Daher gilt es, unverzüglich die Finanzen zu überprüfen und gegebenenfalls mit den genannten Institutionen ein Ratenzahlungsmodell zu vereinbaren und so die Möglichkeit zu schaffen, die Rückstände bis spätestens 30. Juni 2024 zurückzuzahlen. Neben diesen möglichen Rückständen gilt es ganz generell, die voraussichtliche Geschäftsentwicklung am Beginn der „neuen Normalität“ einzuschätzen. Daraus resultierend sollte unbedingt ein Liquiditätsplan für die nächsten Monate erstellt werden. Ganz wichtig wird für viele Unternehmer auch das frühzeitige Gespräch mit der Hausbank sein, um noch einen eventuellen Geldmittelbedarf zu finanzieren. In jedem Fall helfen auch die Experten im WKO-Rechtsservice gerne weiter.
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Brigitta Fuchs BW-Referentin Tel. 0316/601-601