Was bei einer Insolvenz zu beachten ist
Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, ist ein Insolvenzantrag verpflichtend. Ein Blick auf die Details.
Grundsätzlich sind Schuldner gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 60 Tagen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, bei juristischen Personen auch bei Überschuldung, eine Insolvenzeröffnung zu beantragen. Eine Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn die laufenden Verbindlichkeiten auf längere Sicht nicht mehr bezahlt werden können. Es genügt eine formlose Mitteilung über die Zahlungseinstellung wegen Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung an das Landesgericht, in dessen Sprengel der Betrieb seinen Sitz hat bzw. bei dem er im Firmenbuch eingetragen ist. Auch Gläubiger dürfen einen solchen Antrag stellen, wenn sie glaubhaft machen können, dass sie eine Forderung haben und der Schuldner zahlungsunfähig ist. Wenn die Anlaufkosten (bis zu 4.000 Euro) gedeckt sind, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Weiterführende Informationen zu Ablauf und Möglichkeiten bietet das Rechtsservice der WKO Steiermark: rechtsservice@wkstmk.at.