
Papamonat
Wie sehen die genauen Regelungen für die Auszeit der Väter aus?
Dazu Dominik Fuchs: Ab einem errechneten Geburtstermin ab 1. September 2019 haben Väter auf Wunsch Anspruch auf unentgeltliche Freistellung für einen Monat. Dieser Papamonat dauert genau einen Monat und beginnt frühestens einen Tag nach der Geburt des Kindes. Der Monat muss im Zeitraum des Beschäftigungsverbotes der Mutter liegen. Dieser Anspruch besteht neben den sonst zustehenden Eltern-Karenzansprüchen des Vaters und wird nicht auf eine eventuell spätere Vaterkarenz angerechnet. Ab Meldung des Papamonats besteht ein Kün-digungs- und Entlassungsschutz bis vier Wochen nach Ende. Der Arbeitgeber hat keine Entgeltfortzahlungspflicht und Ansprüche auf Sonderzahlungen und Urlaub werden aliquot gekürzt, zudem sind keine SV-Beiträge zu bezahlen. Bei Bezug von Familienzeitbonus ist der Arbeitnehmer kranken- und pensionsversichert. Der Familienzeitbonus ist so ausgestaltet, dass in den ersten 91 Tagen nach der Geburt der erwerbstätige Vater für 28 bis 31 Tage 22,60 Euro pro Tag von der Gebietskrankenkasse erhält. Im Papamonat muss der Vater ohne Bezüge sein (kein Arbeitslosengeld, kein Krankengeld und keine geringfügige Beschäftigung!).
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