
Bundesheer und die Behaltefristen
Mein Lehrling ist in der Behaltezeit und kommt zum Bundesheer. Wie kann ich das Dienstverhältnis beenden?
Dazu Karin Loh: Die Behaltepflicht kann vom Lehrberechtigten im Rahmen eines befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnisses erfüllt werden. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet grundsätzlich automatisch mit Ablauf der Befristung. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann vom Lehrberechtigten in der Regel nur unter Einhaltung der vorgeschriebenen Kündigungsbestimmungen beendet werden. Wurde eine Befristung über die Behaltezeit vereinbart und tritt der vereinbarte Zeitablauf während des Präsenz-/Zivil- und Ausbildungsdienstes ein, so endet das Dienstverhältnis nicht zum vereinbarten Termin. Der Ablauf der Behaltezeit wird für die Dauer des Dienstes gehemmt. Jener Teil der Behaltepflicht, der vor Antritt des Dienstes nicht absolviert werden konnte, ist nach Beendigung zu absolvieren. Liegt die Behaltepflicht im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses, so hat der Arbeitgeber nach Rückkehr des Mitarbeiters aus dem Präsenz-/Zivil- und Ausbildungsdienst noch den Kündigungsschutzmonat abzuwarten und kann dann das Dienstverhältnis unter Einhaltung von Kündigungsbestimmungen beenden.
