
Verzugszinsen für B2B-Geschäfte
Ein Unternehmer möchte wissen, wie hoch die gesetzlichen Verzugszinsen für zweiseitige Unternehmergeschäfte sind.
Dazu Cornelia Schöllauf: Für Geschäfte zwischen Unternehmern ist Folgendes zu beachten. Bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen beträgt der gesetzliche Zinssatz 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz und somit auch der gesetzliche Verzugszinssatz sind beweglich; dabei ist immer der Basiszinssatz für das jeweilige Halbjahr maßgeblich, der am ersten Kalendertag dieses Halbjahres gilt. Demzufolge ist für den Zeitraum vom 1. Jänner bis 30. Juni der Basiszinssatz von 1. Jänner 2021 gültig. Dieser Zinssatz beträgt -0,62 Prozent — plus 9,2 Prozentpunkte ergibt einen Verzugszinssatz von 8,58 Prozent von 1. Jänner bis 30. Juni 2021. Dieser Zinssatz kommt jedoch nur bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Anwendung. Ist der Schuldner für die Verzögerung nicht verantwortlich, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz nur vier Prozent pro Jahr, gleich wie bei Zahlungsverzug eines Privaten gegenüber einem Unternehmer. Die gesetzlichen Verzugszinsen gelten aber nur, wenn keine vertragliche Vereinbarung dazu besteht.
Weitere Infos
