

„Meister“ werden mit Titel geadelt
Lange gefordert, endlich umgesetzt: Ab spätestens Ende August dürfen Personen mit einer erfolgreich absolvierten Meisterprüfung ihren Titel in offiziellen Dokumenten als „Mst.“ oder „Mst.in“ anführen.
Das Image des beruflichen Ausbildungswegs wird erneut aufgewertet: Ab Ende August haben Meisterinnen und Meister künftig die Möglichkeit, ihren Ausbildungsgrad auch in offiziellen Dokumenten anführen zu lassen. Damit geht eine jahrelange Forderung der Wirtschaftskammer in Erfüllung. „Es war höchst an der Zeit, den Meisterinnen und Meis tern endlich die Anerkennung und Wertschätzung entgegenzubringen, die sie verdienen“, unterstreicht WKO-Steiermark-Präsident Josef Herk. „Mit dieser Aufwertung wird nun endlich auch nach außen hin sichtbar, dass der Meister im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) auf der gleichen Ausbildungsstufe gelistet wird wie der akademische Bachelor“, ergänzt Hermann Talowski, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk.

Der Titel, der entweder als „Mst.“ oder „Mst.in“ vor dem Namen angeführt wird, kann auch von Alt-Meistern nachträglich eingetragen werden lassen – verpflichtend ist eine Anführung des Titels allerdings nicht. „Ziel ist es, durch solche Aufwertungen der beruflichen Ausbildung mehr Jugendliche für eine Lehre und eine anschließende Meisterprüfung zu begeistern. Denn der Fachkräftemangel ist nach wie vor ein massives Problem, das nicht zuletzt auch durch Covid-19 noch einmal verschärft wurde“, so Herk.

Lehrlingsbonus
Um den Ausbildungsbetrieben gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten unter die Arme greifen zu können, wurde zu Beginn der Corona-Krise seitens des Wirtschaftsministeriums ein Lehrlingspaket geschnürt: Jeder Betrieb, der zwischen 16. März und 31. Oktober 2020 einen neuen Lehrvertrag abschließt, erhält eine finanzielle Unterstützung von 2.000 Euro pro Lehrling. „Die Anträge dafür können bereits seit 1. Juli gestellt werden. Der neue Lehrlingsbonus kann zusätzlich zur Basisförderung und den sonstigen Lehrbetriebsförderungen in Anspruch genommen werden“, informiert Gottfried Krai ner, Leiter der Lehrlingsstelle in der WKO Steiermark. Weiters wurde kürzlich auch noch eine zusätzliche Bonuszahlung für Klein- und Mittelunternehmen beschlossen – die Anträge dafür können voraussichtlich ab Oktober eingereicht werden. Diese Bonuszahlung ermöglicht, dass Betriebe mit bis zu neun Mitarbeitern eine zusätzliche Förderung von 1.000 Euro pro neuem Lehrling und Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern 500 Euro pro neuem Lehrling beantragen können.

Rückgang erwartet
„Aufgrund von Covid-19 lässt es sich schwer vorhersagen, wie viele Lehrverträge in den kommenden Monaten abgeschlossen werden. Wir gehen allerdings von einem Minus aus. Der finanzielle Bonus soll also als Anreiz dienen, in neue Lehrlinge zu investieren“, so Talowski. Laut dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort geht man derzeit von einem massiven Rückgang (–20 Prozent) bei den Lehranfängern aus – eine Stabilisierung sei frühestens im Jahr 2021 zu erwarten. „Umso wichtiger ist es, dass bereits jetzt im Krisenjahr 2020 möglichst viele Personen mit einer dualen Ausbildung beginnen“, betont Krainer.
DeMi
3.000
Euro pro neuem Lehrling bekommt ein Unternehmen mit bis zu neun Mitarbeitern, wenn es in den nächsten Monaten einen Lehranfänger einstellt.
235
Personen haben 2019 erfolgreich eine Meisterprüfung abgelegt (209 Männer, 26 Frauen). Auch sie dürfen ihren Titel Ende August eintragen lassen.