

Cookie-Banner
Was bei der Gestaltung von Cookie-Bannern zu beachten ist.
Dazu Tamara Charkow: Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat die Gestaltung von Cookie-Bannern näher unter die Lupe genommen. Die Vertreter der EU-Datenschutzbehörden listen in einem Report auf, worauf geachtet werden muss:
•Es muss einen „Zustimmen“und einen „Ablehnen“-Button auf der ersten Ebene des Banners geben. Es sollen möglichst eindeutige Begriffe verwendet werden („Einstellungen speichern“ anstelle von „Ablehnen“ kann irreführend sein).
•Es dürfen keine „vorangehakten“ Kästchen verwendet werden. Nutzer müssen eine aktive Zustimmung geben (No-Go: „Mit dem Weitersurfen akzeptieren Sie…“).
•Bei der Gestaltung keine täuschende Farbgebung oder Größe verwenden (z.B. roter, großer „Zustimmen“-Button und grau hinterlegter „Ablehnen“-Button).
•Der Widerruf der Einwilligung (nachträgliches „Ablehnen“) muss ähnlich einfach wie das Zustimmen jederzeit möglich sein (z.B. ein Button mit Ablehnen in der Datenschutzerklärung oder Cookie-Policy).
•Auf die Datenschutzerklärung muss hingewiesen werden.
WEITERE INFOS
Tamara Charkow WKO-Rechtsservice Tel. 0316/601-601